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Die Bevölkerung der späteren Herrschaft Homburg, zu der Marienhagen gehörte, setzte sich aus 3 Hauptgruppen zusammen. An der Spitze der sozialen Hierarchie standen die meist adeligen Lehens-, Dienst- bzw. Amtsleute, die ursprünglich von allen Abgaben und Diensten befreit waren. Als Gegenleistung waren sie jedoch ihrem Lehens- bzw. Dienstherren zur Heeresfolge, also zum Kriegsdienst verpflichtet.

Weiterhin gab es Freileute, die trotz ihres freien Statusses ebenfalls zu gewissen Abgaben und Diensten verpflichtet waren. Der weitaus größte Teil der Bevölkerung bestand aus unfreien Eigenleuten. Dies bedeutete jedoch für die Menschen keineswegs eine völlige Entrechtung und Knechtschaft, wie man sie oft mit dem Begriff der Leibeigenschaft verbindet. Die Eigenleute "gehörten" zum Teil auch auswärtigen Landesherren. Etwa je 1/3 waren Hörige der Grafen von Sayn, von Wittgenstein und des Herzogs von Berg. In fast jeder Ortschaft wohnten Eigenleute der drei Landesherren.

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Sie durften ohne Erlaubnis ihres Leibherren keinen Hörigen eines anderen Landesherren heiraten. Wenn zum Beispiel ein bergischer Höriger ein saynisches Mädchen heiraten wollte, musste der Mann und sein Besitz gegen einen gleichwertigen saynischen Untertanen ausgewechselt werden. Dieser sogenannte Hörigenwechsel geschah durch ein kostspieliges gerichtliches Verfahren von den Rentmeistern, Schultheißen und Geschworenen beider Landesherren. Wenn ein Austausch nicht sofort möglich war, wurde der aus der Gewalt eines Leibherren übertretende Hörige solange geliehen!

Es gab unterschiedliche Grade der Abhängigkeit, die sich im Laufe der Zeit jedoch immer mehr anglichen. In zunehmendem Maße wurden für die Bauern ganz allgemeine Abgaben verbindlich, die vorher nur bei der agrarischen Oberschicht, also etwa bei den sogenannten Freien anzutreffen waren.

Diese Abgaben, die auf sogenannten „Futterhaferzetteln“ aufgelistet wurden, waren von den „Hunnen“ (Hunne, Honde, Hundt = Hörige, Leibeigene der Grafen) in den Dörfern oder Hundschaften zu leisten.

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Auch für Marienhagen gibt es Futterhafer- bzw. Hunnenhaferzettel.  Von jedem Haushalt, der über einen eigenen Herd und somit Rauch verfügte, wurde je 1 Huhn, das sogenannte „Rauchhuhn“ sowie Schatz und Futterhafer von den Untertanen verlangt, die keinen Kriegsdienst zu leisten hatten.

Auf einem dieser Futterhaferzettel aus dem Jahre 1580, auf dem Einwohner und Feuerstätten in der Herrschaft Homburg aufgelistet sind, sind in der Honschaft (Hundschaft) Marienhagen unter anderem folgende Haushaltsvorstände verzeichnet:

Mergenhener Hundschafft      Mergenhaenn (Marienhagen)

Commenthur Her Heinrich,

Die Buchstaben „B“ und „W“ stehen in dem Zusammenhang für die Zugehörigkeit der Einwohner  (bergisch bzw. wildenburgisch). Zur Marienhagener Honschaft zählten außerdem noch die Orte Merigkaussenn (Merkausen), Inn der Aenn (Ahe), Reimels Oill (Remmelsohl), Alffertzhagenn (Alferzhagen), Kurtenseiffenn (Kurtensiefen) und Freckhaussenn (Freckhausen).